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   BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 86.93   

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BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 86.93 (https://dejure.org/1994,9752)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1994 - 1 WB 86.93 (https://dejure.org/1994,9752)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1994 - 1 WB 86.93 (https://dejure.org/1994,9752)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verhängung einer Disziplinarstrafe in Form einer Geldbuße gegen einen Soldaten wegen eines Dienstvergehens - Geltendmachung eines Schadens aus Amtspflichtverletzung in Form der Rückversetzung eines Soldaten ins Inland wegen Wegfalls erhöhter Auslandsbezüge im Rahmen der ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 92.84

    Voraussetzungen für einen Wechsel des Studiengangs an die Hochschule der

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 86.93
    Eine Verlängerung der Beschwerdefrist in Anwendung des § 7 WBO kommt nicht in Betracht (vgl. Beschlüsse vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 1 WB 166.76 - <BVerwGE 53, 225>, vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 92.84 - und vom 13. März 1990 - 1 WB 17.89 -, jeweils m.w.N.).

    Es ist auch ohne Belang, wie der seinerzeitige Bevollmächtigte des Antragstellers die Rechtslage bezüglich seiner Vertretungsbefugnis gesehen hat (vgl. Beschluß vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 92.84 -).Wenn der (unzuständige) Leiter der Deutschen Delegation, an den der "Widerspruch" gerichtet war, den Mangel in der Vertretungsmacht festgestellt hätte, so hätte er zwar durch rechtzeitigen Hinweis dem Antragsteller eine Chance zu erneuter fristwahrender Beschwerdeeinlegung verschaffen können, aber nicht müssen (Beschluß vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 92.84 -).

  • BVerwG, 15.07.1975 - I WB 72.73

    Wehrbeschwerdeverfahren - Vertretungsbefugnis - Förmliche truppendienstliche

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 86.93
    Dieser war nicht vertretungsbefugt (vgl. Beschluß vom 15. Juli 1975 - BVerwG 1 WB 72.73 - <BVerwGE 53, 53>).

    Deshalb war dieser Rechtsbeistand zur Vertretung des Antragstellers bei der Einlegung der Beschwerde nicht befugt, weil er nicht zu dem in § 84 Abs. 2 Satz 1 WDO bezeichneten Personenkreis gehört, der Soldaten in förmlichen truppendienstlichen Beschwerdeverfahren vertreten darf (BVerwGE 53, 53).

  • BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 712/90

    Effektivität des Rechtsschutzes - Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 86.93
    Bei solchen ist eine Rechtsmittelbelehrung nicht vorgeschrieben und auch verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. BVerfG NZWehrr 1991, 67; s. auch Beschluß vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 75.73 - <BVerwGE 46, 251>).
  • BVerwG, 20.06.1978 - 1 WB 10.77

    Untätigkeitsantrag im Wehrbeschwerdeverfahren - Begründung zur Sache -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 86.93
    Sie kann nicht selbständig angefochten werden, sondern ist lediglich als zusätzlicher Sachvortrag zu werten, soweit die darin vertretene Rechtsauffassung im gerichtlichen Verfahren überhaupt weiter vertreten wird (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1978 - BVerwG 1 WB 10.77 - <BVerwGE 63, 84 [87]>).
  • BVerwG, 10.12.1976 - 1 WB 166.76
    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 86.93
    Eine Verlängerung der Beschwerdefrist in Anwendung des § 7 WBO kommt nicht in Betracht (vgl. Beschlüsse vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 1 WB 166.76 - <BVerwGE 53, 225>, vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 92.84 - und vom 13. März 1990 - 1 WB 17.89 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.04.1984 - 1 WB 87.83

    Beantragung eines Personalgesprächs aufgrund eines begehrten Wechsels der

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 86.93
    Den Eilantrag hat der Senat mit Beschluß vom 24. Februar 1994 - BVerwG 1 WB 87.83 - zurückgewiesen.
  • BVerwG, 11.12.1984 - 1 WB 156.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 86.93
    Sie wäre aber bei der Prüfung, ob dieser Antrag begründet ist, jedenfalls dann zu prüfen, wenn über sie von dem zuständigen Vorgesetzten (noch) nicht entschieden worden ist (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 1984 - BVerwG 1 WB 156.82 - m.w.N., vom 12. November 1985 - BVerwG 1 WB 160.84 - und vom 29. August 1989 - BVerwG 1 WB 187.88 -).
  • BVerwG, 29.08.1989 - 1 WB 187.88

    Dienstrechtliche Maßnahmen im Fall des Absturzes einer TORNADO-Maschine infolge

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 86.93
    Sie wäre aber bei der Prüfung, ob dieser Antrag begründet ist, jedenfalls dann zu prüfen, wenn über sie von dem zuständigen Vorgesetzten (noch) nicht entschieden worden ist (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 1984 - BVerwG 1 WB 156.82 - m.w.N., vom 12. November 1985 - BVerwG 1 WB 160.84 - und vom 29. August 1989 - BVerwG 1 WB 187.88 -).
  • BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 17.89

    Verpflichtung des Bundesministers für Verteidigung zur Wiedereinstellung eines

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 86.93
    Eine Verlängerung der Beschwerdefrist in Anwendung des § 7 WBO kommt nicht in Betracht (vgl. Beschlüsse vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 1 WB 166.76 - <BVerwGE 53, 225>, vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 92.84 - und vom 13. März 1990 - 1 WB 17.89 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 97.96

    Ermessensspielraum bei der Bewerberauswahl bzgl. eines zu besetzenden

    Sie ist aber im Rahmen der Entscheidung darüber, ob dieser Antrag begründet ist, zu prüfen, wenn der zur Entscheidung über die Beschwerde zuständige militärische Vorgesetzte entweder nicht darüber entschieden oder, wie hier, die Beschwerde aus diesem Grund zurückgewiesen hat (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 1984 - BVerwG 1 WB 156.82 - m.w.N., vom 12. November 1985 - BVerwG 1 WB 160.84 -, vom 29. August 1989 - BVerwG 1 WB 187.88 - und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 86.93 -).
  • BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 39.95

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Verwendungsanspruch eines Soldaten -

    Sie ist aber im Rahmen der Entscheidung darüber, ob dieser Antrag begründet ist, zu prüfen, wenn der zur Entscheidung über die Beschwerde zuständige militärische Vorgesetzte entweder nicht darüber entschieden oder, wie hier, die Beschwerde aus diesem Grund zurückgewiesen hat (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 1984 - BVerwG 1 WB 156.82 - m.w.N., vom 12. November 1985 - BVerwG 1 WB 160.84 -, vom 29. August 1989 - BVerwG 1 WB 187.88 - und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 86.93 -).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 1 WB 87.93

    Singen nationalsozialistischer Lieder durch einen Soldaten im Ausland - Anordnung

    Als Antrag in der Hauptsache (Verfahren BVerwG 1 WB 86.93) war die zum Verwaltungsgericht Aachen erhobene, von dort an den Senat verwiesene "Klage" unzulässig.
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